Mal- und Musikreisen Ute Etzkorn UG (haftungsbeschränkt)

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Zustandekommen des Vertrags

Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer bestimmten Veranstaltung wird von Mal- und Musikreisen schriftlich bestätigt zusammen mit der Übersendung der Rechnung. Damit kommt der Vertrag zustande.

Inhalt des Vertrags

Inhalt des Vertrags sind die im Prospekt der Veranstaltung beschriebenen Leistungen von Mal- und Musikreisen. In dem Prospekt sind auch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedruckt.

Anzahlung/Restzahlung

Anzahlung und Restzahlung sind zu den in der Rechnung angegebenen Terminen zu leisten.

Rücktritt durch den Teilnehmer

Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, so hat er Mal- und Musikreisen einen pauschalierten Schadensersatz zu erstatten; dieser beträgt bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Teilnehmerpreises, bis zum 45. Tag 25 %, bis zum 31. Tag 50 %, bis zum 15. Tag 75 % und ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn 100 %. Der Teilnehmer ist berechtigt nachzuweisen, dass Mal- und Musikreisen ein niedriger Schaden entstanden ist. Im Falle höherer Gewalt ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Schadensersatzverpflichtungen zurückzutreten.

Absage oder Änderungen durch Mal- und Musikreisen

Mal- und Musikreisen ist berechtigt, von der Veranstaltung zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall erstattet Mal- und Musikreisen dem Teilnehmer bereits geleistete An-/Restzahlungen, weitergehende Ansprüche gegen Mal- und Musikreisen bestehen nicht. Wenn infolge von Umständen, die Mal- und Musikreisen nicht zu vertreten hat, es erforderlich ist, Änderungen gegenüber der Beschreibung im Prospekt vorzunehmen (z. B. um die Durchführung der Veranstaltung zu sichern), so ist Mal- und Musikreisen hierzu berechtigt, wenn dies den Charakter, das künstlerische Ziel und die Wertigkeit der Veranstaltung nicht verändert. Hierzu kann auch die Verpflichtung eines Ersatzdozenten zählen.
Im Falle höherer Gewalt ist Mal- und Musikreisen berechtigt, ohne Schadensersatzverpflichtungen zurückzutreten.

Haftung, Schadensersatz

Die Haftung von Mal- und Musikreisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Teilnehmerpreis, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit Mal- und Musikreisen für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist (§ 651 h BGB). Eine Haftung für Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge) besteht nicht.

Ergänzende Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer einzelnen Klausel führt nicht zur Unwirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Würzburg.
Stand 10/2016

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